Anwälte für Urheber- und Medienrecht
Das Urheber- und Medienrecht bezeichnet das Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
Abmahnung im Urheber- und Medienrecht
Die Abmahnung im Urheber- und Medienrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Urhebers auf außergerichtlichem Wege zu schützen. Mittels der Abmahnung wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten urheber- bzw. medienrechtsverletzend gehandelt hat. Im Zuge der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, diese rechtsverletzende Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Im nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig kann der Abgemahnte zur Vernichtung von urheber- oder medienrechtswidrigem Material aufgefordert werden. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, so muss der Abgemahnte sämtliche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden tragen.
Rechtsgebiete im Urheber- und Medienrecht
Das Urheber- und Medienrecht unterteilt sich in die nachfolgenden Bereiche:
1. Urheberrecht, einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht mit einem besonderen Fokus auf internationale Vertragsgestaltung und Verhandlung, internationale Urheberrechtsabkommen
2. Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
4. Rundfunkrecht
5. Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.